1

Ordnung

1.1. Jeder sorgt verantwortlich für eine sinnvolle Ordnung in seinem Zimmer (Schreibtisch, Bettenbau, Kasten, Mülltrennung und -entsorgung).

 

1.2. Im Heimbereich dürfen nur Hausschuhe getragen werden. Straßenschuhe werden in den dafür vorgesehenen Schuhkästchen abgestellt.

 

1.3. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie wird vorausgesetzt.

 

1.4. Das Sauberhalten des gesamten Heimareals ist Aufgabe jedes einzelnen Heimbewohners.

 

 

 

2

Essen

2.1. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist die Einhaltung der Essenszeiten notwendig:

Frühstück 6.50 – 7.45           Mittagessen 11.45 – 13.45           Abendessen 17.50 – 18.15

 

2.2. Für Schüler die nicht zu den Essenszeiten erscheinen können (Unterricht, Werkstätte, Fahrschule, etc.), erfolgt nach vorheriger Anmeldung die Rückstellung einer Portion.

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Lernen

3.1. Aus Rücksicht auf das ungestörte Lernen müssen alle Heimbewohner in der Zeit von 18.45 Uhr bis 20.15 Uhr auf ihren Zimmern sein und es wird Ruhe verlangt, d.h. es darf keine Musik gespielt werden, keine Computerspiele, usw.

 

3.2. Verpflichtende Lernzeit für die erste bis dritte Klasse.

 

3.3. Die erste Klasse hat zusätzlich von 14.45 bis 16.15 Uhr eine gemeinsame Lernzeit im Studierraum. Diese entfällt für jene, die am Nachmittag Unterricht haben.

 

3.4. In einem Leistungsblatt tragen die Schüler während des gesamten Schuljahres ihre Noten ein, dadurch können gegebenenfalls Maßnahmen zur Notenverbesserung gesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

4

Freizeit

4.1. Freizeit vor dem Abendessen, soweit nicht Lernzeit ist und ab 20.15 Uhr. Die Freizeit soll sinnvoll gestaltet werden. Es stehen im Heim verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung (Sportplatz, Spielkeller, Fitnessraum, Musikproberaum, Fernsehraum, etc.).

 

4.2. Seitens des Erzieherteams besteht das Angebot zu gemeinsamen Unternehmungen.

 

4.3. Um andere Mitbewohner und Nachbarn nicht zu stören, ist Musik immer auf Zimmerlautstärke zu drehen.

 

 

 

 

 

 

5

Ausgang

5.1. Kurzausgänge in der Freizeit am Nachmittag sind möglich.

 

5.2. Nach 20.15 Uhr muss eine Abmeldung im Büro erfolgen.

 

5.3. Ende des Ausgangs ist jeweils 15 Minuten vor der Bettruhe – Ausnahmen nur mit Genehmigung des zuständigen Erziehers.

 

5.4. Die Haustüre ist von 22.15 Uhr – 6.30 Uhr geschlossen.

 

 

 

 

6

Nacht-

ruhe

6.1.1. Die Nachtruhe beginnt um 21.45 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Im Neubau um 22.30 Uhr.

 

6.1.2..Kein Spielbetrieb, Keine lauten Unterhaltungen, keine laute Musik während dieser Zeit.

 

6.2.1. Die Bettruhezeiten sind wie folgt geregelt:

erste Klasse22.00 Uhr, zweite Klasse 22.15 Uhr, dritte Klasse 22.30 Uhr

 

 

7

Gäste

7. 1. Gäste und Besucher müssen der Heimleitung oder einem Erzieher vorgestellt werden und dürfen nur mit deren Zustimmung die Stockwerke betreten.

 

7. 2. Gäste und Besucher müssen spätestens 21.30 Uhr das Haus verlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Alkohol

Waffen

8.1. Das Heim ist rauchfreie Zone. Ausnahmen sind der „Raucherhof“ und die Balkone im Neubau. Es gelten die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetztes.

 

8.2. Das Hantieren mit offenem Feuer im Haus ist strengstens verboten.

 

8.3. Der Konsum und die Lagerung von Alkohol im Heimbereich ist untersagt. Ausnahmen gibt es jedoch manchmal bei Festen oder besonderen (privaten) Anlässen nach Einholung der Erlaubnis des verantwortlichen Erziehers. Maßgebend sind dabei letztlich die Jugendschutzbestimmungen.

 

8.4. Die Mitnahme von Waffen jeglicher Art ist verboten.

 

 

 

 

 

9

Elektr.

Geräte

9.1. Unnötig stromverbrauchende Geräte (PC, HiFi-Anlage, Stromverteiler, …) sind vormittags, wochenends und über Nacht abzuschalten.

 

9.2. Die Mitnahme von Haushaltsgeräten wie z.B. Mixer, Kaffeemaschine oder Wasserkocher ist nicht erwünscht – in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Heimleitung jedoch möglich.

 

9.3. Kochplatten, Toaster und Waffeleisen sind verboten. Eine Kochmöglichkeit besteht in der Teeküche im ersten Stock.

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

10

Sonstiges

10.1. Schäden, die nicht durch normale Abnützung entstehen, müssen vom Schuldtragenden ersetzt werden.

 

10.2. Wir empfehlen auch die Handys über Nacht abzuschalten.

 

10.3. Der Aufenthalt im Schülerheim ist an die Unterrichtstage in den Schulen gebunden. An Wochenenden und Feiertagen müssen alle Schüler heimreisen.

 

10.4. Die Anreise an Sonn- bzw. Feiertagen ist ab 18.00 Uhr möglich, die Abreise hat bis 18.00 Uhr zu erfolgen.

 

10.5. Als christliches Haus legen wir besonderen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander und auf die Teilnahme am Religionsunterricht an der Schule.

 

10.6. Die Heimleitung behält sich das Recht vor, Ausnahmeregelungen oder Sondervereinbarungen mit einzelnen Personen oder Gruppen auf Grund pädagogischer Notwendigkeiten zu treffen.

 

 

  

  

 

 

 

 

11

Entlassung

11.1. Die Heimleitung hat das Recht Jugendliche zu entlassen (gegebenenfalls auch fristlos), wenn sie sich schwer verfehlen, sich der Heimordnung nicht fügen oder durch ihr Verhalten negativ auf andere Bewohner einwirken. Ebenso ist eine Entlassung möglich, wenn der Schüler keinen Willen zum Lernen zeigt oder dem Heimleben gleichgültig oder gar ablehnend gegenüber steht.

In solchen Fällen ist eine erzieherische Einflussnahme unsererseits nicht gewährleistet und ein Heimaufenthalt nicht mehr zielführend. Eine Entlassung kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen.

 

11.2. Gegen die von der Heimleitung ausgesprochene Entlassung oder die Verweigerung der Wiederaufnahme gibt es kein Rechtsmittel.

   

Ergänzungen oder Abänderungen dieser Heimordnung behält sich die Heimleitung vor.

SK-CMS by Webdesign SchwarzerKater.at - Artikel ID: 16 (Letzte Änderung: 26.04.2012 16:24:16)