Heim- bzw. Fahrtkostenbeihilfe

Diese Formulare sind im Sekretäriat der Schule erhältlich und sowohl von der Schule als auch vom Heim zu bestätigen. Die Heimbeihilfe hängt unter anderem vom Familienbruttoeinkommen ab und ist auch leistungsbezogen (bestimmter Notendurchschnitt = 3,1). Um die Fahrtenbeihilfe kann immer erst im laufenden Schuljahr angesucht werden. Deise wird rückwirkend ausbezahlt (etwa 70-80% der tatsächlichen Kosten). Der Schüler fährt während des Schuljahres am günstigsten mit dem Halbpreisticket der ÖBB.

 

Schülerbeihilfe

Diese kann erst nach Beendigung des letzten Pflichtschuljahres angesucht werden, d.h. ab der zweiten Klasse. Die Schülerbeihilfe ist leistungsgebunden (bestimmter Notendurchschnitt = 2,9)

 

Beihilfeninformation des bm:ukk

 

Schülerbeihilfenrechner der Arbeiterkammer

 

 

Schülerfreifahrt

Kann nur beantragt werden, wenn der Schüler an mindesten drei Wochentagen zwischen Wohnort und Schulort hin und her fährt. Das ist bei Heimschülern aber nicht der Fall.

 

Schülerunterstützungen

Für diverse Schulveranstaltungen (Skikurse, Exkursionen, etc.) können entsprechende Antragsformulare im Sekreteriat der Schule besorgt werden.

 

Arbeitnehmerveranlagung

Bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung können Internatskosten steuerlich abgesetzt werden. Diesbezügliche Inforamtionen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Infos zur Arbeitnehmerveranlagung

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